Quellensammlung VIA REGIA - Sachsen
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Elb- furten und -Fähren in Sachsen
von Otto Mörtzsch
In: Über Berg und Tal, Zeitschr. d. Gebirgsvereins für d. Sächs. Schweiz, 3 Teile, Nr. 395 - 397, 1911
A Abschrift eines Auszugs zur Fähre in Strehla
[S.25] Noch straffer als seine Vorfahren, wachte Kurfürst August darüber, daß alle Wagen die vorgeschriebenen Straßen einschlugen und im Niederlande die Fähre von Merschwitz benutzten. 1552 tritt Herzog August, als Stellvertreter des Kurfürst Moritz, das Geleite zu Strehla an die von Pflug ab, für 1200 Gulden wiederkäuflich. 1558 wollen die Besitzer von Strehla größere Vorteile von ihrem Geleite ziehen, indem sie allen Fuhrleuten ihre Fähre gestatten. Am 12. Mai 1560 ergeht daher ein kurfürstlicher Befehl, daß kein Händler Fuhr- und Kaufwagen mit 4 und mehr Pferden bespannt bei Strehla übersetzen darf.
Die Verträge mit Böhmen bestimmen, daß die hohe Straße über Merschwitz gehen soll. Der Befehl wird erneuert 1587, 1608, 1609, 1614, 1650. 1686 entsteht abermals Streit mit den Pflugen wegen der Fähre und des Geleits. Der Kurfürst ordnet an, es soll bei der Fährordnung vom 14. November 1645, erneuert am 27. Mai 1686, bleiben, und der Amtsvogt von Oschatz soll auf strengste Innehaltung derselben achten. 1702 erhält der Amts- und Geleitsmann zum Hayn Befehl, die Abweichungen von der hohen Landstraße nachdrücklich zu hindern. Die von Pflug remonstrieren, es bleibt aber bei der alten Bestimmung, und ein Königlicher Befehl vom 27. August 1705 endigt den Streit definitiv: Merschwitz bleibt die Hauptfähre, die Vermittlerin des Verkehrs zwischen dem Westen und dem Osten. 35) Das Regalrecht des Landesherren mußte unangetastet bleiben.
35) Locat 39938. Das Beigeleite und die Fähre zu Strehla. 1552 - 1705