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Literatur

 

 

 

Historische Beschreibung der Stadt, des Amtes und der Diöces Oschatz

1. Theil   Beschreibung der Stadt Oschatz

von Carl Samuel Hoffmann

Oschatz, F.Ch.L. Oldecorp, 1815

 

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Seiten 195 - 199, betr. die privilegierte Heer- und Stapelstraße von Polen nach Leipzig

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   A      Auszug:  Die Blumberger Flur   

 

[S.195]   [...]  An der Mitternachtsseite dieser Flur gehet die privilegierte Heer- und Stapel-Straße, die aus Pohlen, Schlesien und der Lausitz kommt, nach der Stadt und von da nach Leipzig. Bereits im J. 1065 finden sich Spuren, daß diese Straße über Oschatz und Grimma gegangen sein müsse. Denn als in dem genannten Jahre Kaiser Heinrich IV. dies beyden Städte dem Bisthum Naumburg einverleibte, gedenket er in der ausgestellten Urkunde des Handels und Gewerbes, des Zolles und der Straßen dieser Städte mit ausdrücklichen Worten (s. Urk.1.). Als Oschatz mit Grimma von dem Bisthum Naumburg dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten 1238 in Leipzig gereicht ward, geschah solches mit allen Gerichten und Zubehörungen, mithin auch mit den bey jener Einverleibung erwähnten Straßen (Urk.2.). Diese Straße kann aber keine andere, als die jetzige nach Leipzig führende Land- und Heerstraße sein, welche in allen folgenden Zeiten, als sie den Namen einer Stapel-Straße bereits erhalten hatte, über Oschatz und Grimma gewiesen ward. Mit völliger Gewißheit läßt sich behaupten, daß sie zu Ende des dreizehnten oder doch zu Anfange des vierzehnten Jahrhunderts stark befahren *), über das Recht derselben mit der größten

*) Der Stiftskanzler Born sucht in diess. I. de jure stapulae ac nundinarum civitatis Lipsiae, de a. 738:9 XIII. darzuthun, daß obengedachte Heerstraße die allerälteste von den zwanzig auf den Leipziger Stapel gerichteten Hauptstraßen sey. Die derselben erheilten Privilegien werden ausführlich angegeben in der pragmatischen Handlungsgeschichte der Stadt Leipzig, 1772. S. 158 bis 166.

 

[S.196] Sorgfalt gehalten und den Übertreterndie größte Straße aufgelegt worden sei. Zu den Zeiten des Königs von Böhmen, Johann, erhielten im J. 1341 die Fuhrleute die Weisung, nicht von dem geordneten Wege abzuweichen. Die Markgrafen zu Meißen schlossen mit den benachbarten Fürsten Verträge, daß die aus Pohlen und Schlesien nach Leipzig gehenden Wagen, wenn der Queiß von ihnen berührt werde, ihren Weg durch die Lausitz über Lauban, Görlitz, Bautzen, Kamenz und sodann über Großenhayn, die Merschwitzer Fähre, Seerhausen nach Oschatz und von da entweder über Grimma, Eilenburg oder Wurzen nach Leipzig und so auch von da wieder zurück nehmen sollten. Als Herzog Johann in Schlesien eine neue Straße über Priebus anlegte, so ließ sich Churf. Friedrich der Sanftmüth. in Sachsen, von den Städten Bautzen, Görlitz, Lauban und Kamenz Freytags nach Mariä Geburt 1460 ein Bekenntnis ausstellen, wie die Straße aus Pohlen und Schlesien nach Thüringen gegangen sey, wovon eine alte Copie in dem Raths-Archiv zu Görlitz anzutreffen ist. Auch bekannten, auf Ersuchen der Stadt Görlitz, die Stadträthe in Hayn, Oschatz und Grimma, daß Kauf- und Fuhrleute, die aus Pohlen und Schlesien in das Land Meißen und Thüringen ziehen, auf die Städte Lauban, Görlitz, Bautzen, Kamenz und Königsbück fahren sollten, Donnerstags nach Lampertus 1460. Das Original davon liegt in dem Raths-Archiv zu Görlitz. Hierauf hielt der König in Böhmen, Georg von Podiebrad, mit dem Könige von Pohlen, Kasimir, eine Zusammenkunft in Glogau, wo die Sache wegen der streitigen Straße vorgenommen ward. Wie diese Unterredung ausgefallen sey, meldet eine andere Urkunde, die Freytags nach dem Himmelfahrtstage 1462 vom Könige Georgausgestellt ward. Darin thut er zwischen dem Herzoge von

 

[S.197] Schlesien, Johann, und der Stadt Görlitz einen Ausspruch der Straße wegen und entscheidet die Irrungen zu Gunsten der Stadt Görlitz. Das Original auf Pergament wird in dem Görlitzer Raths-Archiv aufbewahret. In einer anderen Urkunde, Donnerstags nach Peter Paul 1462. macht König Georg der Stadt Bautzen, auf ihr Ansuchen, ebenfalls jenen Ausspruch kund. Eine alte Copie davon findet sich in dem Rathsarchiv zu Görlitz. Auch der Churfürst von Sachsen Friedrich der Sanftmüthige, meldet Mittewochs nach Alexius, 1462. den Räthen zu Bautzen, Görlitz und Kamenz, daß er dem Ausspruche des Königs Georg wegen der Straße nachkommen wolle. Die Copie auf Pergament liegt in dem Raths-Archiv zu Bautzen *). Friedrich der Sanftmüthige vereinigte sich auch selbst im J.1461. mit dem Könige von Böhmen, Georg und dem Herzoge von Schlesien, Johann, dahin, daß jeder Fuhrmann, Kaufmann und Jeder, der des Churfürsten Lande besuchen würde, die Straße über Oschatz und Grimma oder Eilenburg nach Leipzig, und von da wieder zurück fahren und keinen andern Weg suchen solle. Diesen Receß, der in Rücksicht der Stadt Oschatz und Grimma, aller Wahrscheinlichkeit nach, auf die oben angeführte Urkunde vom J. 1065. Beziehung hat, ließ nur gedachter Churfürst an hiesiges Amt ausfertigen und befahl dem damaligen Amtsvoigte am Tage Maria Magdalena 1461. gemessenst an, demselbensogleich nachzukommen, die

*) Die obigen 5 Urkunden, die Nichtduldung der von dem Schles. Herzoge, Johann, neu angelegten Straße betreffend, wurden mir von dem durch mehrere histor. Schriften über die Oberlausitz verdienten Oberpfarrer in Reichenbach, Christ. Gottlieb Käufer, in Abschrift mitgetheilet. Da ich sie nicht vollständig abdrucken lassen kann, so habe ich sie hier doch ihrem wesentlichen Inhalte nach erwähnen wollen. Ich glaube nicht, daß sie gedruckt sind, wenigstens finde ich derselben in der pragm. Handlungsgeschichte der Stadt Leipzig, wo doch alle dahin gehörige Urkunden angeführt werden, nicht gedacht.

[S.198] Uebertreter an ihren Personen mit ihrer Habe zu kümmern, Schatz, Wagen und Pferde aufzuhalten, ins Amt zu treiben und zu bringen, auch diesen Brief zu einem ewigen Gedächtnisse und zu einer Unterweisung der nachkommenden Amtleute ins Amtsbuch zu schreiben und zu setzen. Diese Straßenverordnungen wurden auch von den Kaisern, Ferdinand I. Maximilian und Rudolph II. von Zeit zu Zeit durch ergangene Strafbefehle nachdrücklich eingeschärft und besonders auf unserer Landesfürsten Ansuchen die Haltung der Landstraße, namentlich über Oschatz, vorgeschrieben. Durch gedachte unsere Landesherren wurden am Michaelistage 1568; den 31. Jul. 1592; den 12. Aug. 1594; den 19. Jun. 1654; den 26. May 1684. und den 17. Jun. 1706. jene kaiserliche Compactaten, Executorial- und andere Mandate im Lande bekannt gemacht und bestätiget, und alle, die mit Waaren und Kaufmannsgute oder auch ledig reisen, treiben und fahren, angewiesen, die hohe Straße über Oschatz bey 10 Rthlr. Strafe von jedem Pferde und in der Folge bey Strafe der Contrebandirung des Guths, der Wagen und Pferde einzuschlagen.   -  Mit der beschriebenen Landstraße vereinigt sich in dem Dorfe Seerhausen die Dresdner Straße, welche über Oschatz nach Leipzig führt. Vor Zeiten gingen auf dieser Straße auch die Posten von Dresden nach Leipzig, vom Jahre 1726. nehmen sie aber ihren Weg über Stauchitz und Wermsdorf auf der in jenem Jahre neuangelegten Poststraße. Im J. 1803. Und 1803. ward die durch die Oschatzer Feldflur gehende Landstraße chausseemäßig eingerichtet.  -  Nachdem der Rath zu Oschatz im J. 1790. in Erfahrung gekommen war, daß von der Straßen-Commission des Leipziger Kreises der Vorschlag geschehen sey, das leichte Fuhrwerk von der seit undenklichen Jahren durch unsere Stadt führenden Land- und Heerstraße hinwegzunehmen und auf die über Stauchitz und Wermsdorf gehende Dorfstraße zu weisen, dieserwegen auch von der Straßen-Commission des Meißnischen Kreises Bericht mit Gutachten erfordertward: so that er nicht nur bey

[S.199] Kreis- und Amtshauptmannschaft des Meißnischen Kreises die Vorstellung, daß die vorgeschlagene Veränderung den größten Verfall unserer Stadtnahrung nach sich ziehen würde und suchte sie dadurch zu einem für die Stadt ersprießlichen Gutachten zu vermögen, sondern er wendete sich auch in einem Memoriale unterm 28. May 1790. unmittelbar an den Landesherrn und stellte die Gründe vor, von denen sich erwarten ließ, daß sie durchgreifen und die Abwendung der drohenden Gefahr bewirken würden. Die Supplication des Rathes war auch so wenig fruchtlos, daß die intendirte Verlegung der Straße vielmehr unterblieb.